Herzlich willkommen
bei Knappworst Steuerberatung – Insolvenzprüfung
Insolvenzverfahren, Gesamtvollstreckungsverfahren, Konkursverfahren
1995 gründet Dipl.-Kfm. Thomas Knappworst, Steuerberater sein Unternehmen in Potsdam.
Bis dahin war der Gründer Thomas Knappworst viele Jahre für die internationale Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Price Waterhouse in Düsseldorf, Berlin und Magdeburg tätig. Dort war er vorwiegend mit der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung, sowie dem Bereich Kauf und Verkauf von Unternehmen befasst.
Das Insolvenzprüfungsteam
der Knappworst Steuerberatung
Seit den neunziger Jahren wird er von zahlreichen Amtsgerichten, zunächst aus dem Land Brandenburg und darüber hinaus aus Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Schleswig Holstein, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen, Baden-Württemberg, Niedersachsen und Bayern mit Prüfungsarbeiten aus dem Bereich von Insolvenzverwaltung und Zwangsverwaltung beauftragt.
Das betrifft auch die Abrechnungen von Eigenverwaltungen, Nachlassinsolvenzverfahren und Abrechnungen im Zusammenhang mit der Erstellung von Insolvenzplänen.
Weiterhin wird er durch die Amtsgerichte auch mit der Prüfung der Abrechnungen von Nachlassverwaltern und den Jahresberichten mit der Vermögenssorge beauftragter gewerbsmäßiger Betreuer in Betreuungsverfahren betraut.
Darüber hinaus werden Prüfungsaufgaben, z.B. Kassenprüfungen, von anderen Auftraggebern wie Gläubigerausschüssen, Banken etc. auf ihn übertragen.
Hierfür steht seit mehreren Jahren ein in gleicher Zusammensetzung tätiges qualifiziertes sehr erfahrenes Team zur Verfügung.
Diese Mitarbeiter weisen fachliche Qualifikationen auf den Gebieten Rechnungswesen und Steuern im Insolvenzrecht auf. Zudem ist ein Rechtsanwalt zur Beurteilung weiterführender Rechtsfragen im Team. Ein weiterer Mitarbeiter ist als “Geprüfter Insolvenzassistent (InsFo)“ qualifiziert.
Die einzelnen Mitarbeiter besuchen regelmäßig fachbezogene Weiterbildungsveranstaltungen.
Die Kanzlei ist Mitglied im “Wustrauer Arbeitskreis Insolvenzrecht e.V.“ und nimmt dort aktiv an Fachvorträgen teil. Insoweit ist eine ständige Weiterentwicklung und Anpassung der Prüfungsschwerpunkte an die aktuelle Rechtssprechung gesichert.
Die Prüfungsabläufe sind durch entsprechende Prüfmuster straff organisiert. Der Einsatz der Mitarbeiter erfolgt entsprechend deren Erfahrungen und Kenntnissen. Die Prüfberichte werden vor der Abgabe beim Auftraggeber streng nach dem Vieraugenprinzip von einem an der Prüfung nicht beteiligten und somit vorurteilsfreien Mitarbeiter kontrolliert.
Hierdurch wird erreicht, dass die Prüfberichte in einer hohen Qualität und mit geringst möglichem Aufwand erstellt werden.
Nach mehr als 20 Jahren Prüfungstätigkeit und mehreren Tausend geprüften Schlussrechnungen in Insolvenzverfahren haben wir unsere Prüfungsabläufe durch einen unabhängigen Gutachter überprüfen lassen.
Wir freuen uns, dass im Dezember 2019 das Qualitätsmanagementsystem des Insolvenzprüfungsbereichs unserer Kanzlei von dem unabhängigen Zertifizierungsinstitut DQS nach DIN EN ISO 9001-2015 zertifiziert wurde. Mit dieser Re-Zertifizierung wurde das uns im Jahr 2011 erstmals zuerkannte ISO-Siegel erneut verliehen.
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