GläubigerausschüsseDie Gläubigerautonomie im Insolvenzverfahren bedingt eine hohe Verantwortung von Gläubigerausschüssen und erfordert ein großes insolvenzrechtliches Know How von Gläubigervertretern. Gläubiger und Gläubigerausschüsse unterstützen wir bei den ihnen zufallenden bzw. übertragenenen Aufgaben vor allem bei der Durchführung von Kassenprüfungen. Zur Durchführung von Kassenprüfungen sind die Gläubigerausschüsse, schon wegen der Freistellung ihrer Haftung, verpflichtet. Die Prüfungen werden in der Regel verfahrensbegleitend durchgeführt. Der im Ergebnis der Prüfung vorgelegte Bericht kann auf Grund unserer Tätigkeit als gerichtsbekannter Schlussrechnungsprüfer oftmals das zeit- und kostenintensive Schlussrechnungsprüfungsverfahren durch das Amtsgericht ersetzen und würde somit im Grunde die Masse nicht zusätzlich belasten.
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