| Prüfung der von Insolvenzverwaltern bei Gericht vorgelegten Schluss- und Zwischenrechnungen nach § 66 InsO
Als einen Schwerpunkt unserer Dienstleistungen für Amtsgerichte bieten wir die Prüfung von Schlussrechnungsunterlagen, die seitens der Verwalter gemäß
- Konkursordnung,
- Gesamtvollstreckungsordnung und
- Insolvenzordnung
eingereicht wurden an.
Aus der Sicht der Insolvenzgerichte sind hierbei überwiegend die folgenden Fragen von Interesse:
- ob die Schlussrechnung nebst Schlussbericht ein vollständiges Bild der gesamten Tätigkeit des Verwalters vermittelt, der Bericht des Verwalters einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaftslegung entspricht und nach den Regeln kaufmännischer Buchführung vollständig und ordnungsgemäß erstellt wurde;
- wie sich die gerichtskostenrelevante Masse darstellt und ob hinsichtlich der beantragten Vergütung des Verwalters gutachterliche Bedenken bestehen;
- ob die Einnahmen und Ausgaben sowie die ordnungsgemäße Verwertung des Vermögens im Rahmen des Verfahrens nachzuvollziehen und belegt sind;
- ob Vermögenswerte vorhanden sind, die nicht verwertet wurden, die Masse bisher vollständig und ordnungsgemäß verwertet worden ist,
- ob vom Verwalter an absonderungsberechtigte Gläubiger ausgekehrte Beträge nebst Feststellung der Kostenbeiträge der Insolvenzmasse nach § 171 InsO sachlich und rechnerisch richtig festgestellt und ermittelt worden sind;
- ob sämtliche als Masseverbindlichkeiten befriedigte Forderungen tatsächlich als solche zu qualifizieren waren und ob ggf. nicht befriedigte Masseverbindlichkeiten noch vorhanden sind bzw. sein können;
- in welchem Umfang Beträge der Insolvenzmasse dem Insolvenzverwalter selbst oder mit ihm gesellschaftlich verbundene Personen oder Unternehmen zugeflossen sind;
- in welchem Umfang ggf. Nettobeträge für Steuerberatungsgebühren entnommen wurden und ob die ggf. vorliegenden Gebührenrechnungen der Steuerberatung angemessen und sachlich sowie rechnerisch im Sinne der StBGebV richtig sind;
- ob Regelaufgaben des Verwalters zu Lasten der Masse delegiert wurden, und wenn ja welche.
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