Prüfung von Abrechnungen der Zwangsverwalter über ImmobilienNeben der Prüfung von Schlussrechnungen der Insolvenzverwalter werden wir auch regelmäßig mit Prüfungen von Jahresabrechnungen der Zwangsverwalter beauftragt. Hierbei liegt die Feststellung der Vollständigkeit der Mietzahlungen und die Entwicklung der Mietrückstände im Fokus der Gerichte. Damit im Zusammenhang prüfen wir auch den Ansatz der Vergütung des Zwangsverwalters. Ein weiteres Prüfungsthema stellt die oft noch unzureichende Abrechnung einzelner Zwangsverwalter hinsichtlich einer verständlichen Systematik der Abrechnung dar.
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